FRAGEN und SUPPORT (FAQ)
Falls Sie keine passende Antwort gefunden haben, senden Sie Ihre Frage bitte an info@ihelp.si
Was ist iHELP?
iHELP ist eine Web- und Mobile-App für Smartphones, die für die sofortige SOS-Alarmierung gedacht ist, wenn Sie Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei benötigen – also in jeder Situation, die sofortige Hilfe erfordert. In der gesamten EU erreichen Sie den Notruf unter 112; die Polizei zusätzlich in Deutschland unter 110, in Österreich unter 133 und in Slowenien unter 113. Mit der App können wir nicht nur uns selbst, sondern auch anderen Menschen helfen – bei einem plötzlichen Herzstillstand oder anderen kritischen Gesundheitszuständen, bei einem Verkehrsunfall, einem Brand oder wenn eine Person oder ein Haustier vermisst wird. Die App bietet mehr Sicherheit zu Hause, unterwegs und im Ausland.
iHELP ist viel mehr als nur eine App – es ist eine sozial verantwortliche Bewegung, die sich für mehr Sicherheit der Menschen einsetzt. Ihre sogenannte Herzensmission verwirklicht sie durch zusätzliche Aktivitäten wie: Erfassung von Defibrillatoren, Aufbau eines Sicherheitsnetzwerks, Schulungen zu Sicherheit und zur Anwendung von Defibrillatoren, Vermittlung der Grundschritte der Wiederbelebung mit Defibrillator, Verbreitung der „herzfreundlichen“ Idee unter Unternehmen und lokalen Gemeinschaften usw.
Was ist das iHELP-Sicherheitsnetzwerk?
Das Sicherheitsnetzwerk ist ein geografisches Netzwerk, das die Entfernung zwischen dem Standort des Nutzers und den Hilfsdiensten im Notfall sowie zu iHELP-Nutzern, Ersthelfern, Rettungskräften und Notfallkontakten (ICE) anzeigt.
Für wen ist die iHELP-App gedacht?
Für Rettungskräfte und Ersthelfer, die bereits Erfahrung im Rettungswesen haben und in dem Gebiet, in dem sie sich aufhalten, Bereitschaftsdienst leisten.
Für ältere Menschen mit gesundheitlichen Problemen, Alleinlebende, alle, die sich mehr Sicherheit wünschen, sowie Menschen, die einen Herzstillstand überlebt haben.
Für Familien und junge Mütter, die sich mehr Sicherheit zu Hause, am Arbeitsplatz, unterwegs und im Ausland wünschen.
Was ist mit Menschen, die kein Smartphone haben?
Heute kann jedes Mobiltelefon SMS empfangen und senden. Wenn ein iHELP-Nutzer dringend medizinische Hilfe, Polizei oder Feuerwehr benötigt und den SOS-Alarm auslöst, erhalten seine Notfallkontakte und die Ersthelfer im Umkreis von 500 Metern den SOS-ALARM als SMS.
Deshalb empfehlen wir: Erstellen Sie ein iHELP-Benutzerprofil über die iHELP-App oder die Website www.ihelp.life. Jeder Nutzer gibt seine persönlichen und gesundheitlichen Daten ein (erstellt eine digitale iHELP-Gesundheitsakte), fügt seine Notfallkontakte hinzu (Freunde und Familienmitglieder) und legt seine am häufigsten besuchten Orte fest, wie z. B. Zuhause, Arbeitsplatz, Eltern … Mit Zustimmung des Nutzers können Rettungskräfte, Polizei, Feuerwehr, Notfallkontakte und Ersthelfer diese Daten bei einem ausgelösten SOS-Alarm nutzen (zur Lebensrettung).
Warum ist es KLUG, ein iHELP-Benutzerprofil („Konto“) zu haben?
iHELP hat sich zum Ziel gesetzt, die Rettungsstationen des Notrufs 112, die Polizei und die Feuerwehr zu vernetzen. Der Mehrwert des patentierten iHELP-SOS-Alarmsystems besteht darin, dass ein Nutzer, der kein Smartphone bzw. keine iHELP-App installiert hat und dringend medizinische Hilfe benötigt, die Nummer 112 anruft:
- die Leitstelle unter 112 nimmt den Anruf entgegen und erfragt alle nötigen Angaben: Wer ruft an, was ist passiert, wo befindet sich die Person, Telefonnummer …
- die Leitstelle unter 112 gibt alle nötigen Daten in das iHELP-System ein; das iHELP-System prüft daraufhin automatisch die Telefonnummer des Anrufers (ob er ein registrierter iHELP-Nutzer ist),
- erkennt das iHELP-System die Telefonnummer eines iHELP-Nutzers, kann die Leitstelle unter 112 im Namen der verletzten Person deren Freunde, Familienmitglieder, iHELP-Nutzer, Rettungskräfte und Ersthelfer in unmittelbarer Nähe alarmieren,
- dadurch verkürzt sich die Rettungszeit um das bis zu 10-Fache oder mehr!
- ebenso kann der Rettungsdienst (Notruf 112) vom iHELP-System alle nötigen Daten der verletzten Person erhalten: die Gesundheitsakte und weitere persönliche Daten (sofern der Nutzer zugestimmt hat).
Auf welchen Mobiltelefonen kann die App installiert werden?
Derzeit kann die App auf Smartphones mit dem Betriebssystem Android und auf iPhones (iOS) installiert werden.
Ich möchte iHELP-Ersthelfer werden
Jeder, der einen Sanitätskurs des Roten Kreuzes, einen ITLS-Basic-Kurs oder vergleichbare Kurse absolviert hat oder über eine medizinische Ausbildung verfügt, kann iHELP-Ersthelfer werden. Im iHELP-Profil können Sie Ihre Kompetenzen – Zertifikate und Kenntnisse – eintragen.
Wer sind die lokalen Koordinatoren?
Lokale Koordinatoren sind Menschen, denen das Problem des plötzlichen Herzstillstands bewusst ist und die bereit sind, das iHELP-Netzwerk in ihrem Umfeld zu stärken. Sie arbeiten mit iHELP zusammen und sind das Bindeglied zu den Menschen in der lokalen Gemeinschaft.
Ich möchte iHELP nutzen, habe aber kein Smartphone.
Nutzer ohne Smartphone können die iHELP-Web-App verwenden, über die sie einen SOS-Ruf senden oder andere Inhalte ansehen können.
In welchen Fällen kann ich die iHELP-App für einen SOS-Ruf nutzen?
Die App ist in erster Linie für die schnelle Alarmierung bei einem plötzlichen Herzstillstand gedacht. Den SOS-Ruf kann der Nutzer aber auch bei anderen medizinischen Notfällen oder Unfällen auslösen.
Muss ich nach dem Auslösen eines SOS-Rufs in der iHELP-App auch die 112 anrufen?
Ja. Die App ist so konzipiert, dass sie Sie nach Abschluss des SOS-Vorgangs automatisch zum Anruf bei der 112 weiterleitet.
Was ist ein automatisierter externer Defibrillator (AED)?
Ein AED ist ein Gerät, das mit einem Stromstoß das Herz wieder in einen normalen (regelmäßigen) Rhythmus bringt. Die Anwendung ist einfach und automatisch (das „A“ in AED); AEDs sind sowohl für Laien als auch für medizinisches Personal gedacht. Erkennt das Gerät keinen unregelmäßigen Herzrhythmus oder Herzstillstand, löst es keinen Schock aus. Die Sorge, jemandem mangels Erfahrung mit einem AED zu schaden, ist daher unbegründet.
Wir möchten in unserer Gemeinde einen Defibrillator aufstellen. Was müssen wir tun?
iHELP unterstützt sozial verantwortliche Gemeinschaften, die einen Defibrillator aufstellen möchten. Die Erlöse aus iHELP-Produkten fließen in die Aufstellung von Defibrillatoren am Ort des Kaufs. Das bedeutet, dass iHELP die Erlöse aus dem Verkauf der App, der Medizinischen SOS-Karten, SOS-Tags, SOS-Punkte, SOS-Knöpfe und Wiederbelebungskurse für die Anschaffung eines Defibrillators in Ihrem Ort verwendet.
Wie findet die App heraus, wo ich mich befinde?
Smartphones verfügen über ein integriertes GPS, das den Nutzer ortet. Ist GPS ausgeschaltet oder besteht keine Verbindung, kann der Nutzer seinen Standort selbst festlegen. Die App bietet außerdem voreingestellte Standorte zur schnellen Auswahl.
Kann ich einen SOS-Alarm ohne Internetverbindung senden?
Wenn Sie ein Upgrade der mobilen App haben (Paket PLUS / PREMIUM), ist auch die SMS-Alarmierung aktiviert – selbst dann, wenn die App nicht mit dem Internet verbunden ist. Die App erstellt eine SMS, die Sie an die 112 senden können, und Sie können die 112 anrufen.
Was ist ein Smartphone?
Ein Smartphone ist ein Mobiltelefon, das im Vergleich zu einfachen Handys erweiterte Computerfunktionen und Konnektivität bietet. Smartphones vereinen die Funktionen eines Handheld-Computers mit denen eines Mobiltelefons. Einfache Handys können in der Regel nur einfache Anwendungen auf Basis der Java-ME-Plattform ausführen, während Smartphones es dem Nutzer ermöglichen, auch anspruchsvollere Apps selbst zu installieren und auszuführen. Smartphones laufen auf Plattformen, die auf App-Entwickler ausgerichtet sind. Man kann Smartphones als persönliche Taschencomputer mit zusätzlichen Telefonfunktionen betrachten – im Grunde sind sie gewöhnliche Computer, nur viel kleiner. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Smartphone
Was tue ich, wenn ich eine Person mit Herzstillstand wiederbelebe und weiß, dass sich in der Nähe ein AED befindet, der aber in einem Gebäude eingeschlossen ist? Breche ich in das Gebäude ein, hole den AED und helfe damit, oder setze ich die Wiederbelebung mit den Händen fort?
Beide Möglichkeiten können richtig sein. Wenn Sie allein wiederbeleben, ist es nicht angebracht, die Hilfe abzubrechen und nach einem AED zu suchen, da dies die betroffene Person das Leben kosten kann – setzen Sie daher besser die Basismaßnahmen der Wiederbelebung fort. Sind Sie nicht allein am Unfallort, kann eine helfende Person die Wiederbelebung fortsetzen, während eine andere den AED holt. Befindet sich der AED nicht frei zugänglich, sondern in einem verschlossenen Gebäude, dürfen Sie grundsätzlich auch in das Gebäude eindringen. Welche rechtlichen Folgen dies haben kann, lesen Sie in der nächsten Frage.
Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn ich in ein Gebäude einbreche, in dem ein AED aufbewahrt wird, den ich für die Wiederbelebung einer Person mit Herzstillstand benötige?
Das Eindringen in ein Gebäude, in dem ein AED verschlossen (aufbewahrt) ist, wird als Handlung im Notstand behandelt bzw. sollte so behandelt werden, da es um den Schutz eines Lebens ging, das in der Werteordnung über dem Eigentumsrecht steht. Das bedeutet, dass die Rechtswidrigkeit im strafrechtlichen Sinne ausgeschlossen ist bzw. nicht vorliegt. Der Geschädigte kann theoretisch einen Schadenersatzanspruch geltend machen, allerdings nur gegenüber der geretteten Person. Wie jedoch aus Absatz 2 von Artikel 138 des Obligationengesetzbuchs der Republik Slowenien hervorgeht:
(2) Verursacht jemand in einer Notlage einen Schaden, kann der Geschädigte Schadenersatz von demjenigen verlangen, der für die Entstehung der Schadensgefahr verantwortlich ist, oder von denjenigen, von denen der Schaden abgewendet wurde, von Letzteren jedoch nicht mehr als den Vorteil, den sie daraus hatten. Der Anspruch des Geschädigten gegenüber der geretteten Person wäre somit nicht begründet bzw. ist nach der Rechtslehre nicht begründet. Das Recht auf Leben hat Vorrang vor dem Eigentumsrecht.
Rechtlicher Hinweis: Diese rechtliche Einschätzung dient nur zur Information und bezieht sich auf das Recht der Republik Slowenien; in Deutschland und Österreich gelten eigene Regelungen. Die Auffassung von Aufsichtsbehörden oder Gerichten zu dieser Rechtsfrage kann von der hier dargestellten Einschätzung abweichen. Bei Änderungen der Gesetzgebung und/oder Rechtsprechung ist diese Rechtsauffassung nicht mehr anwendbar. Sie ist in einem Gerichtsverfahren nicht unmittelbar verwendbar. Über jeden Einzelfall entscheidet das zuständige Gericht.